Wie bei so vielem rund um das Thema Samenspende, ist auch hier die Rechtslage in Deutschland noch ungeklärt. Deshalb existieren auch unterschiedliche Meinungen und Entscheidungen:
- Kontra: Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bei anonymer Samenspende
- Pro: Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bei anonymer Samenspende
Manche Sachbearbeiter genehmigen bei anonymer Samenspende den Unterhaltsvorschuss, manche lehnen ihn ab. Beides meist mit Bezug auf One-Night-Stands, bei denen die Identität des Erzeugers auch nicht geklärt werden kann.
Die Summe, um die es sich handelt, ist geringer, als die, die die meisten Frauen für die Kinderwunschbehandlung investiert haben. Deutschland braucht Kinder - aber wenn sie da sind, wird ihnen und ihren Eltern so mancher Stolperstein in den Weg gelegt. Unterhaltsvorschuss wird maximal sechs Jahre lang gezahlt und beläuft sich auf 117 Euro im Monat, ergibt 8424 Euro - die der Staat nicht aufbringen möchte, um ein Kind zu unterstützen. Hauptsache, Banken und Autoindustrie werden gefördert ...
Das Unterhaltsrecht erscheint meines Wissens bei keiner der Parteien als veränderungswürdig. Dafür gibt es immerhin einige Ansätze zum Thema Adoption.
Unser Außenminister in spe hatte in seinem Parteiprogramm stehen, dass Adoptionen grundsätzlich erleichtert und für gleichgeschlechtliche Paare überhaupt erst mal möglich gemacht werden sollen. Immerhin ein Anfang, mal sehen, was aus dem Wahlversprechen wird.
25.9.09 Vor der Wahl: Was sagen die Parteien zur Adoption?
Am Sonntag wird gewählt. Wir haben mal ein wenig in den Parteiprogrammen gestöbert, um herauszufinden, was die großen Parteien zum Adoptionswesen in Deutschland zu sagen haben:
SPD und CDU: Haben gar nichts dazu zu sagen. Nach deren Meinung kann offensichtlich alles so bleiben wie es ist.
Die Linke: Die Partei will das Adoptionsrecht für lesbische und schwule Paare einführen, eingetragene Lebenspartnerschaften rechtlich gleichstellen und das Adoptions- und Beamtenrecht reformieren.
Die Grünen wollen "das Adoptionsrecht endlich auch für gemeinschaftliche Adoptionen durch Eingetragene Lebenspartnerschaften und für auf Dauer angelegte nicht-eheliche Lebensgemeinschaften öffnen. Wir fordern die Öffnung der Ehe für lesbische und schwule Paare, einschließlich des Adoptionsrechts."
Die FDP: "Die FDP setzt sich für die Stärkung von Adoptionen ein. Bürokratische Hürden sind so weit wie möglich zu reduzieren. Auch im Bürgerlichen Gesetzbuch ist angesichts der steigenden Lebenserwartung und der sich allgemein verschiebenden Familiengründung festzulegen, dass im Regelfall ein Altersunterschied von 50 Jahren zwischen Kind und einem Elternteil keinen Zweifel an der Erziehungsfähigkeit begründet. Bei Stiefkindadoptionen soll es bei einvernehmlichem Wunsch von Mutter, Vater und adoptionswilligem Stiefelternteil mit notarieller Beurkundung unwiderruflich ermöglicht werden, dass wie bei Erwachsenen-Adoptionen das Verwandtschaftsverhältnis zu beiden leiblichen Elternteilen erhalten bleibt. Auch bei Auslandsadoptionen ohne Beteiligung deutscher Fachstellen ist dem Kindeswohl Rechnung zu tragen. In den Fällen, in denen die erforderliche Prüfung durch den Heimatstaat nicht gewährleistet ist, hat eine summarische Prüfung der Anerkennungsfähigkeit möglichst vor Visumserteilung für das Kind zu erfolgen. Die endgültige Feststellung der Erziehungsfähigkeit erfolgt in Deutschland. Lebenspartnerschaften müssen mit der Ehe gleichgestellt werden, insbesondere im Steuerrecht, bei Adoptionen und im Beamtenrecht."
(Nachzulesen bei www.adoptionsinfo.de)
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Montag, 5. Oktober 2009
Freitag, 20. März 2009
Kind oder Auto?
Uff, Steuererklärung (fast) geschafft, nur der Kopierexzess steht noch an.
Ich konnte es mir allerdings nicht verkneifen, mich noch einmal mit der Steuerrechtssprechung zu beschäftigen und mich über die unverschämte Ungleichbehandlung von verheirateten und nicht verheirateten Frauen in der Bundesrepublik des 21. Jahrhunderts aufzuregen.
Denn was ich da allein in den letzten zwei Jahren an Geld in Medikamente und Behandlungen investiert habe, damit hätte ich ansonsten fröhlich die Automobilindustrie durch den Kauf eines Kleinwagens ankurbeln können. Aber immerhin, die Autoversicherung darf ich ja von den Steuer absetzen. Deutschland bleibt mobil ohne Kinder.
Das Konjunkturpaket mit seinen 2500 EUR für ein altes Auto und 100 EUR für ein lebendiges Kind ergänzt das Steuerrecht doch blendend.
Von Singlefrauen mal gar nicht zu reden. Die sollen ja nun gleich gar keine Kinder in die Welt setzen, zumindest in die deutsche Welt.
Trotzdem produzieren wir weiterhin Wunschkinder!
Ich konnte es mir allerdings nicht verkneifen, mich noch einmal mit der Steuerrechtssprechung zu beschäftigen und mich über die unverschämte Ungleichbehandlung von verheirateten und nicht verheirateten Frauen in der Bundesrepublik des 21. Jahrhunderts aufzuregen.
Denn was ich da allein in den letzten zwei Jahren an Geld in Medikamente und Behandlungen investiert habe, damit hätte ich ansonsten fröhlich die Automobilindustrie durch den Kauf eines Kleinwagens ankurbeln können. Aber immerhin, die Autoversicherung darf ich ja von den Steuer absetzen. Deutschland bleibt mobil ohne Kinder.
Das Konjunkturpaket mit seinen 2500 EUR für ein altes Auto und 100 EUR für ein lebendiges Kind ergänzt das Steuerrecht doch blendend.
1) Künstliche Befruchtung mit Sperma des Ehemannes
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat als oberstes deutsches Steuergericht bereits in 1997 entschieden, dass Kosten für die homologe künstliche Befruchtung in der Ehe grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen einkommensteuermindernd angesetzt werden können, soweit die Krankenkasse diese nicht erstattet (Urteil vom 18.6.1997, AZ III-R-84/96, nochmals bestätigt durch BFH-Urteil vom 28.7.2005, AZ II-R-30/03).
Die Finanzverwaltung hat diese Rechtsprechung übernommen. In den Einkommensteuerrichtlinien (Anweisung an die Finanzämter) findet sich unter H186–189 zum Stichwort „Künstliche Befruchtung“ ein ausdrücklicher Hinweis. Die Geltendmachung der (nicht von der Krankenkasse erstatteten) Kosten dürfte daher für Eheleute kein Problem darstellen.
Ausnahme: Die Kosten können nicht als agB angesetzt werden, wenn die künstliche Befruchtung aufgrund einer vorher freiwillig durchgeführten Sterilisation erforderlich war (BFH-Urteil vom 22.6.2005, AZ III-R-68/03)
2) Künstliche Befruchtung mit Sperma des nichtehelichen Lebensgefährten
Leider hat der BFH mit Urteil vom 28.7.2005 (AZ II-R-30/03) endschieden, dass nicht verheiratete Frauen die Kosten für eine künstliche Befruchtung nicht als agB geltend machen können.
3) Künstliche Befruchtung mit Fremdsperma
Hier hat der BFH mit Urteil vom 18.5.1999 (AZ III-R-46/97) entschieden: leider zu Ungunsten der Kläger. Kosten für eine heterologe künstliche Befruchtung sind danach keine außergewöhnlichen Belastungen.
(Quelle: KiWuWiki)
Von Singlefrauen mal gar nicht zu reden. Die sollen ja nun gleich gar keine Kinder in die Welt setzen, zumindest in die deutsche Welt.
Trotzdem produzieren wir weiterhin Wunschkinder!
Sonntag, 5. Oktober 2008
Ungeborene Kinder

So sah es aus am Dienstag vorm Reichstag in Berlin. Regen und kalter Herbstwind und die Puppenaktion von Aktion Kinderwunsch e.V.
Leider war der große, offene Platz vorm Reichstag kundgebungsfreie Zone und der Standort der Demonstranten hinter einem Bauzaun leicht getarnt, aber trotzdem: 1000 Puppen saßen da, Symbol für ungeborene Kinder, weil Kinderwunschbehandlungen in Deutschland nicht für jeden und nicht so oft wie nötig bezahlt werden, und viele Paare sich das nicht leisten können, während Singles gar nicht erst behandelt werden dürfen.
Presse und TV waren reichlich vertreten, die Vereins-Pressesprecherin vollbrachte das Kunststück, stundenlang im Kostümchen im Regen Interviews zu geben, ohne sich Frisur und Bluse vom Regen verunstalten zu lassen. Jetzt müssen die Beitragsmacher nur noch vernünftige Beiträge schneiden und gute Sendezeiten ergattern.
Die fetten Aktenordner mit den gesammelten Unterschriften unter dem Forderungskatalog wurden dem Bundesministerium für Gesundheit übergeben. Hoffentlich verstauben sie nicht bei Ulla Schmidt in der Abstellkammer. Ihre Staatssekretärin war zumindest erst mal aufgeschlossen.
Mittwoch, 10. September 2008
Die Gesetzeslage zur Kinderwunschbehandlung
... ist in Deutschland regengrau. So manches ist gar nicht geregelt, manches ist schwammig formuliert. Das Greifbarste sind noch die Regelungen der Bundesärztekammer, in denen unter anderem geschrieben steht, dass nur Paare ("in langjähriger, stabiler Partnerschaft") das Recht auf eine Kinderwunschbehandlung haben. Und nur heterosexuelle Paare - eingetragene Partnerschaften von Frau und Frau sind von der Regelung ausgeschlossen, hallo liberales Deutschland, sei gegrüßt.
Das heißt nun noch lange nicht, dass Paare, die diese wunderbare Bedingung erfüllen, auch automatisch eine Kinderwunschbehandlung finanziert bekommen. Mitnichten. Sie dürfen weder zu jung (unter 25) noch zu alt (39 die Frau) sein. Dann haben sie die Chance auf drei von der Krankenkasse teilfinanzierte IVF-Versuche. 50% Zuzahlung bedeutet immer noch ca. 1500 EUR Eigentanteil pro IVF-Versuch, nicht gerade wenig für den Normalverdiener. Dazu kommen die Zuzahlungen für die Medikamente. Wenn man sich die Statistiken für die Wahrscheinlichkeit einer Schwangerschaft durch eine IVF anschaut, sind drei Versuche eine lächerlich geringe Anzahl.
Aber die Absurdität geht noch weiter, es gibt nämlich noch das Embryonenschutzgesetz, von den Juristen ESchG genannt. Eine schöne Sache, wir wollen ja Genmanipulationen verhindern. Aber: Wenn eine Frau durch eine sündhaft teure (egal ob eigen- oder kassenfinanziert) Behandlung befruchtungsfähige Eizellen produziert hat, diese entnommen und in vitro tatsächlich erfolgreich befruchtet wurden, dann dürfen maximal drei dieser Zellhäufchen sich weiterentwickeln. Wenn es ein Zellhäufchen bis Tag 3 geschafft hat, heißt das noch lange nicht, dass daraus ein lebensfähiger Embryo wird. Aber die Ärzte müssen an Tag 3 entscheiden, welche 3 diese Chance erhalten, der Rest wird eingefroren (und es stellt sich später beim Auftauen heraus, dass sich da nix mehr tut) oder muss verworfen werden. MUSS! Weil das Embryonenschutzgesetzt die Weiterkultivierung nicht gestattet - hier scheint, in Ergänzung zur christlichen Lehre und zum deutschen Arbeitsrecht, noch eine neue Definition von "Wann beginnt das Leben" zu existieren: Am 3. Tag.
Würde man mehr Embryonen sich entwickeln lassen (das Wiedereinsetzen der Embryonen ist zwischen Tag 1 und Tag 6 möglich, vielleicht sogar noch später theoretisch, keine Ahnung - meist erfolgt es an Tag 2 oder 3, im Ausland auch oft an Tag 5), dann ließe sich viel deutlicher sehen, welche Zellen sich weiterteilen und weiterentwickeln, und man könnte mit größerer Wahrscheinlichkeit gesunde, entwicklungsfähige Eizellen einpflanzen. Und damit enorm Kosten sparen und die Belastung für die Frau minimieren.
Man könnte.
Es gibt noch vieles, was man könnte. Vor allem sollte man anfangen, was zu tun. Der Verein "Aktion Kinderwunsch e.V." hat zum Beispiel gerade eine Aktion laufen, in der auf diese und andere Missstände bei den Regelungen zur Kinderwunschbehandlung hingewiesen wird. Man kann dort online einen Forderungskatalog unterschreiben. Oder den Forderungskatalog ausdrucken und per Post an diese Adresse schicken:
Aktion Kinderwunsch e.V.
Turmstraße 9
65611 Brechen
Und man kann ein großes Paket mit Puppen an den Verein schicken, die als Symbol für die ungeborenen Kinder in Deutschland am 30. September 2008 in Berlin dem Bundesgesundheitsministerium übergeben werden sollen. Und man kann den Flyer für die Aktion ausdrucken und verteilen.
Geneigte Leserinnen und Leser, denn man tau!
Das heißt nun noch lange nicht, dass Paare, die diese wunderbare Bedingung erfüllen, auch automatisch eine Kinderwunschbehandlung finanziert bekommen. Mitnichten. Sie dürfen weder zu jung (unter 25) noch zu alt (39 die Frau) sein. Dann haben sie die Chance auf drei von der Krankenkasse teilfinanzierte IVF-Versuche. 50% Zuzahlung bedeutet immer noch ca. 1500 EUR Eigentanteil pro IVF-Versuch, nicht gerade wenig für den Normalverdiener. Dazu kommen die Zuzahlungen für die Medikamente. Wenn man sich die Statistiken für die Wahrscheinlichkeit einer Schwangerschaft durch eine IVF anschaut, sind drei Versuche eine lächerlich geringe Anzahl.
Aber die Absurdität geht noch weiter, es gibt nämlich noch das Embryonenschutzgesetz, von den Juristen ESchG genannt. Eine schöne Sache, wir wollen ja Genmanipulationen verhindern. Aber: Wenn eine Frau durch eine sündhaft teure (egal ob eigen- oder kassenfinanziert) Behandlung befruchtungsfähige Eizellen produziert hat, diese entnommen und in vitro tatsächlich erfolgreich befruchtet wurden, dann dürfen maximal drei dieser Zellhäufchen sich weiterentwickeln. Wenn es ein Zellhäufchen bis Tag 3 geschafft hat, heißt das noch lange nicht, dass daraus ein lebensfähiger Embryo wird. Aber die Ärzte müssen an Tag 3 entscheiden, welche 3 diese Chance erhalten, der Rest wird eingefroren (und es stellt sich später beim Auftauen heraus, dass sich da nix mehr tut) oder muss verworfen werden. MUSS! Weil das Embryonenschutzgesetzt die Weiterkultivierung nicht gestattet - hier scheint, in Ergänzung zur christlichen Lehre und zum deutschen Arbeitsrecht, noch eine neue Definition von "Wann beginnt das Leben" zu existieren: Am 3. Tag.
Würde man mehr Embryonen sich entwickeln lassen (das Wiedereinsetzen der Embryonen ist zwischen Tag 1 und Tag 6 möglich, vielleicht sogar noch später theoretisch, keine Ahnung - meist erfolgt es an Tag 2 oder 3, im Ausland auch oft an Tag 5), dann ließe sich viel deutlicher sehen, welche Zellen sich weiterteilen und weiterentwickeln, und man könnte mit größerer Wahrscheinlichkeit gesunde, entwicklungsfähige Eizellen einpflanzen. Und damit enorm Kosten sparen und die Belastung für die Frau minimieren.
Man könnte.
Es gibt noch vieles, was man könnte. Vor allem sollte man anfangen, was zu tun. Der Verein "Aktion Kinderwunsch e.V." hat zum Beispiel gerade eine Aktion laufen, in der auf diese und andere Missstände bei den Regelungen zur Kinderwunschbehandlung hingewiesen wird. Man kann dort online einen Forderungskatalog unterschreiben. Oder den Forderungskatalog ausdrucken und per Post an diese Adresse schicken:
Aktion Kinderwunsch e.V.
Turmstraße 9
65611 Brechen
Und man kann ein großes Paket mit Puppen an den Verein schicken, die als Symbol für die ungeborenen Kinder in Deutschland am 30. September 2008 in Berlin dem Bundesgesundheitsministerium übergeben werden sollen. Und man kann den Flyer für die Aktion ausdrucken und verteilen.
Geneigte Leserinnen und Leser, denn man tau!
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