Mittwoch, 10. September 2008

Die Gesetzeslage zur Kinderwunschbehandlung

... ist in Deutschland regengrau. So manches ist gar nicht geregelt, manches ist schwammig formuliert. Das Greifbarste sind noch die Regelungen der Bundesärztekammer, in denen unter anderem geschrieben steht, dass nur Paare ("in langjähriger, stabiler Partnerschaft") das Recht auf eine Kinderwunschbehandlung haben. Und nur heterosexuelle Paare - eingetragene Partnerschaften von Frau und Frau sind von der Regelung ausgeschlossen, hallo liberales Deutschland, sei gegrüßt.

Das heißt nun noch lange nicht, dass Paare, die diese wunderbare Bedingung erfüllen, auch automatisch eine Kinderwunschbehandlung finanziert bekommen. Mitnichten. Sie dürfen weder zu jung (unter 25) noch zu alt (39 die Frau) sein. Dann haben sie die Chance auf drei von der Krankenkasse teilfinanzierte IVF-Versuche. 50% Zuzahlung bedeutet immer noch ca. 1500 EUR Eigentanteil pro IVF-Versuch, nicht gerade wenig für den Normalverdiener. Dazu kommen die Zuzahlungen für die Medikamente. Wenn man sich die Statistiken für die Wahrscheinlichkeit einer Schwangerschaft durch eine IVF anschaut, sind drei Versuche eine lächerlich geringe Anzahl.

Aber die Absurdität geht noch weiter, es gibt nämlich noch das Embryonenschutzgesetz, von den Juristen ESchG genannt. Eine schöne Sache, wir wollen ja Genmanipulationen verhindern. Aber: Wenn eine Frau durch eine sündhaft teure (egal ob eigen- oder kassenfinanziert) Behandlung befruchtungsfähige Eizellen produziert hat, diese entnommen und in vitro tatsächlich erfolgreich befruchtet wurden, dann dürfen maximal drei dieser Zellhäufchen sich weiterentwickeln. Wenn es ein Zellhäufchen bis Tag 3 geschafft hat, heißt das noch lange nicht, dass daraus ein lebensfähiger Embryo wird. Aber die Ärzte müssen an Tag 3 entscheiden, welche 3 diese Chance erhalten, der Rest wird eingefroren (und es stellt sich später beim Auftauen heraus, dass sich da nix mehr tut) oder muss verworfen werden. MUSS! Weil das Embryonenschutzgesetzt die Weiterkultivierung nicht gestattet - hier scheint, in Ergänzung zur christlichen Lehre und zum deutschen Arbeitsrecht, noch eine neue Definition von "Wann beginnt das Leben" zu existieren: Am 3. Tag.

Würde man mehr Embryonen sich entwickeln lassen (das Wiedereinsetzen der Embryonen ist zwischen Tag 1 und Tag 6 möglich, vielleicht sogar noch später theoretisch, keine Ahnung - meist erfolgt es an Tag 2 oder 3, im Ausland auch oft an Tag 5), dann ließe sich viel deutlicher sehen, welche Zellen sich weiterteilen und weiterentwickeln, und man könnte mit größerer Wahrscheinlichkeit gesunde, entwicklungsfähige Eizellen einpflanzen. Und damit enorm Kosten sparen und die Belastung für die Frau minimieren.
Man könnte.

Es gibt noch vieles, was man könnte. Vor allem sollte man anfangen, was zu tun. Der Verein "Aktion Kinderwunsch e.V." hat zum Beispiel gerade eine Aktion laufen, in der auf diese und andere Missstände bei den Regelungen zur Kinderwunschbehandlung hingewiesen wird. Man kann dort online einen Forderungskatalog unterschreiben. Oder den Forderungskatalog ausdrucken und per Post an diese Adresse schicken:
Aktion Kinderwunsch e.V.
Turmstraße 9
65611 Brechen

Und man kann ein großes Paket mit Puppen an den Verein schicken, die als Symbol für die ungeborenen Kinder in Deutschland am 30. September 2008 in Berlin dem Bundesgesundheitsministerium übergeben werden sollen. Und man kann den Flyer für die Aktion ausdrucken und verteilen.

Geneigte Leserinnen und Leser, denn man tau!

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